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Erich Schairer (1887-1956), Journalist und Publizist, und seine ab 1920
erschienene Sonntags-Zeitung.
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Die bayerischen Volksgerichte, eine der übelsten
Erscheinungen unserer Tage, haben den wohlverdienten Untergang
gefunden. Wohlverdient: denn ihre Rechtsprüche hatten
mit Recht selten etwas zu tun. Sie waren gemeingefährliche
Institutionen.
Nun sind sie dahin; und übrig
blieben von ihrem Wirken nur die beschämende Erinnerung
und ein Rest von Opfern, die hinter Gefängnismauern
sitzen. Unter ihnen der Landesverräter Fechenbach.
Sein Verbrechen ist: daß
er der Geheimsekretär Eisners gewesen ist. Der Bürger
hat ein gutes Gedächtnis, wenn er will. Sein Groll
gegen alles, was ihm fremd oder unverständlich ist,
überdauert Weltuntergänge. Denn er hat Charakter.
Den Charakter eines Hundes. In ihm steckt eine tückische
Bestie; manchmal schlummert sie; aber wenn sich je eine
Gelegenheit bietet, dem Gehaßten die Zähne
ins Fleisch zu schlagen, ist sie sofort wach.
Fechenbach war zu sorglos. Aber
man darf ihm das nicht zum Vorwurf machen: keiner hätte,
an seiner Stelle, vermuten können, daß bürgerliche „Volksrichter“ in ihrem blinden Haß soweit gehen
könnten, in der Weitergabe eines Textes, wie dem
des Rittertelegramms, Landesverrat zu erblicken. Das Rittertelegramm
vom Juli 1914 belastete nur den Papst, höchstens
noch die österreichische Regierung, keinesfalls aber
die deutsche (auch nicht die kaiserliche, die zu schützen
sich das „Volksgericht“ im Falle Fechenbach anscheinend
berufen fühlte).
Man brauchte einen Strick; denn
man wollte dem Verhaßten eine Schlinge drehen. Und
was in anderen Ländern beim ersten Versuch sich als
mürber Faden erwiesen hätte, der keine Maus
tragen könnte, zeigte sich in Bayern als solides
Seil, an dem man den „Landesverräter“ Fechenbach
so hoch aufhängen konnte, wie es einen gelüstete.
Trotzdem es sich um ein „Pressedelikt“
handelte, das schon drei Jahre verjährt war, trotzdem
in derselben Sache bereits 1920 ein rechtskräftiges
Urteil (Freispruch) ergangen war, hat man Anklage erhoben.
Trotzdem weder der Nachweis zu erbringen war, daß
der Tatbestand des Landesverrats erfüllt sei, daß
ferner durch die Veröffentlichung des Telegramms
dem deutschen Reiche Schaden zugefügt worden sei
es gibt noch viele „Trotzdem“ hat man Fechenbach zu
zehn Jahren Zuchthaus verurteilt.
Diese Münchner Gerechten
sind in der Tat Gerächte. Sie haben den Ursinn der „Strafe“ wieder entdeckt, der da ist: Rache. Sie sind
in ihrer Bosheit und Rachsucht naiv wie das Tier oder
der primitive Mensch.
Was aber tun wir, die nicht primitiv
sind, sondern kompliziert und empfindsam genug, daß
es uns bis ins Mark erschüttert, zu sehen, wie die
Gerechtigkeit als Werkzeug der Rache gebraucht wird? Wenn
wir sehen, daß nicht nur geringe Vergehen hart gestraft
werden, sondern daß Unschuldige „von Rechts wegen“
gemordet werden?
Müssen wir nicht aufstehen,
uns vereinigen, zum Sturm antreten, um niederzureißen
den Turm, in dem der Schuldlose schutzlos der Willkür
der legalen bürgerlichen Strafsucht preisgegeben
ist?
Immer wieder
erinnert man sich, wenn der Fall Fechenbach erwähnt wird, an den französischen Hauptmann
Dreyfus und seinen Verteidiger, seinen Befreier Zola. Der große Franzose hat nicht geruht,
bis es ihm gelungen war, das Gewissen seines Volkes wachzurufen, dem unschuldig Verurteilten
die Freiheit wiederzugeben. Sollte die Seele des deutschen Volkes so dumpf und stumpf
sein, daß es unmöglich wäre, in ihr einen Enthusiasmus für das Recht, eine
Begeisterung für die Wiederherstellung der Gerechtigkeit, eine große Leidenschaft
für die Befreiung eines zu unrecht Eingekerkerten zu entfesseln?
1924, 37
Das „Rittertelegramm“ ist ein
Telegramm des bayrischen Gesandten beim Vatikan Baron
Ritter vom 16. Juli 1914, wonach der Papst ein „scharfes
Vorgehen“ Österreichs gegen Serbien gebilligt hat.
Fechenbach ist wegen Weitergabe seines Textes an einen
Schweizer Journalisten (im April 1919) am 20. Oktober
1922 als Landesverräter zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt
worden. Am 19. Dezember 1924 ist er begnadigt worden.
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