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Website über
Erich Schairer (1887-1956), Journalist und Publizist, und seine ab 1920
erschienene Sonntags-Zeitung.
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Vor einigen Jahren gab es in Berlin ein politisch linksstehendes
Blatt, das nicht gerade zu den erfreulichsten Erscheinungen
der deutschen Presse gehörte, weil es nämlich
seinen Beruf u. a. darin sah, Skandale aus dem Leben der „Gesellschaft“ auf unschöne Weise ans Licht der Öffentlichkeit
zu bringen. Überschrift wie „Das Liebesnest in der
Budapester Straße“, „Der Nuttenmarkt auf dem Kurfürstendamm“, „Der Herr Direktor mit der Reitpeitsche“ und andere Rosinen
dieser Art waren an der Tagesordnung. Selbst, wenn man
annimmt, diese saftigen Saucen wären einzig in der
Absicht aufgetischt worden, möglichst viele Zeitgenossen
zur Lektüre der den übrigen Teil des Blattes
ausfüllenden pazifistisch-radikalen politischen Artikel
zu verführen, kann man nicht Ja und Amen dazu sagen.
Denn wenn auch in der Politik der gute Wille das Mittel
bis zu einem gewissen Grad heiligen kann, so schädigt
das schlechte Mittel doch immer den Zweck, weil diejenigen
angelockt werden, denen das miese Mittel eigentlicher
Zweck ist, während die andern, auf die es dem Werbenden
in Wirklichkeit ankommt, vor dem stinkenden Köder
schauernd entweichen.
Diese „Freie Presse“ und besonders
ihr Redaktor Heinrich Wandt waren natürlich der Justiz
unserer „Republik“ ein Dorn im Auge, weniger das versteht
sich am Rande wegen der Skandalartikel, als wegen der
politischen Richtung. Man war furchtbar scharf darauf,
den Mann bei erster Gelegenheit am Wickel zu nehmen. Diese
Gelegenheit ließ nicht lange auf sich warten: Wandt
ließ ein Buch erscheinen mit dem Titel „Etappe Gent“,
in dem er mit genauen Namens- und Datumsangaben eine Reihe
jener typischen Fälle aus dem schweren Leben hinter
der Front schilderte, die, wer im Krieg war, aus Erzählungen
und persönlichen Einblicken kennt. Dabei passierte
es, daß er irgend einem der Prinzen Reuß
die ja alle Heinrich heißen und sich nur durch ihre
Nummern unterscheiden etwas in die Schuhe schob, was
ein anderer seiner Sippe getan hatte. Der irrtümlicherweise
in dem Buch statt Heinrich dem Sechsundneunzigsten genannte
Heinrich der Siebenundneunzigste klagte wegen Beleidigung,
und Wandt, der seinen Irrtum sofort eingestanden und versichert
hatte, er habe nicht den Kläger, sondern den andern
gemeint, bekam ein halbes Jahr Loch.
Aber die Justiz ruht nicht, bis
sie ihr Opfer so am Kragen hat, daß es sich auch
wirklich lohnt. Sie sucht, sucht und findet. Und im Jahr
1923 hatte sie, was sie brauchte.
Da hat sich nämlich Wandt
einmal der Hehlerei schuldig gemacht. Jemand hat aus dem
Reichsarchiv eine Urkunde gestohlen, die einen Beitrag
zu der von uns während des Kriegs getriebenen Flamenpolitik
darstellte, und hat sie Wandt übergeben. Für
diese Hehlerei bekam Wandt zwei Jahre Gefänignis.
Die Strafe wurde aber mit einer anderen von fünf
Jahren Zuchthaus wegen „Landesverrats“ zu einer Gesamtstrafe
von sechs Jahren Zuchthaus zusammengezogen. Seit dem Dezember
1923 ist Wandt im Zuchthaus.
Wie steht es nun mit diesem „Landesverrat“?
Es handelt sich um das gleiche Dokument, wegen dessen
die überaus schwere Strafe von zwei Jahren Gefängnis
für Hehlerei ausgesprochen wurde. Diese Urkunde nämlich
soll Wandt nach Annahme des Reichsgerichts er selbst
bestreitet es dem belgischen Schriftsteller Dr. Wullus
übergeben haben, der sie 1921 in einem Buch „Flamenpolitik,
Suprême espoir allemand de domination en Belgique“
abgedruckt hat.
Der Inhalt ist, wie Senatspräsident
Freymuth in der „Friedenswarte“ angibt, die Niederschrift
der Vernehmung eines in deutsche Gefangenschaft geratenen
Führers der Flamenpartei durch einen deutschen Hauptmann.
Die Vernehmung hat am 24. September 1918 stattgefunden.
Daß während des Krieges
die maßgebenden deutschen Stellen den flämischen
Autonomisten Freundschaft und Hilfe gewährt haben,
ist kein Geheimnis. In dieser Urkunde steht zu lesen,
daß das Endziel der Politik der „aktivistischen
Frontpartei“ im belgischen Heere die Errichtung eines
selbständig verwalteten Flanderns innerhalb eines
freien Belgiens und die Herbeiführung eines Verständigungsfriedens
zwischen diesem Belgien und Deutschland sei. Also eine
Forderung, die weder die Flamenbewegung bloßstellen
konnte (denn der hat man in Belgien ja noch viel schlimmere
Ziele zugetraut) noch die deutschen Behörden (oder
diese doch höchstens vor den deutschen Annexionisten,
die ganz Belgien mit Haut und Haar auffressen wollten).
Trotzdem hat das Reichsgericht
die angenommene, nicht bewiesene Weitergabe dieses
Dokuments an einen ausländischen Schriftsteller als
Landesverrat mit fünf Jahren Zuchthaus bestraft.
Dr. Wullus hat in einem offenen Brief vom 23. März
1924 und neuerdings in einem Brief an das (belgische)
Justizministerium und einer Notiz in der „Nation Belge“
vom 3. April 1925 versichert, daß Wandt an der Weitergabe
des Schriftstückes unschuldig sei.
Besonders merkwürdig, ja
geradezu haarsträubend, ist aber die Begründung
des Urteils gegen Wandt. Wie der Abgeordnete Dr. Levi
am 10. März 1925 im Reichstag mitgeteilt hat, ist
das Reichsgericht bei der Verurteilung von folgender Erwägung
ausgegangen: „Maßgebend ist, daß durch den
Verrat des Schriftstücks zugleich die belgischen
Persönlichkeiten verraten worden sind, mit denen
die deutsche Regierung während des Krieges in Verbindung
getreten war. Sollte unsere Regierung einmal in die Lage
kommen, für ihre Zwecke jener Männer von neuem
sich bedienen zu müssen, was bei einer Veränderung
der gegenwärtigen politischen Lage leicht eintreffen
könnte, so würde ihr das durch diesen Verrat
bedeutend erschwert werden.“
Diese Begründung spricht
nichts weniger aus als die Hoffnung, daß wir eines
Tages wieder in die Lage kommen könnten, mit Belgiern
gegen ihre Regierung zu konspirieren und wäre das
wohl möglich ohne einen neuen Krieg? Oder sollten
die für diese Sätze verantwortlichen Herren
gar eine Förderung flämischer autonomistischer
Bewegungen durch unsere Regierung auch in Friedenszeit
in Erwägung ziehen? So dumm werden doch wohl weder
sie noch unsere regierenden Stellen sein!
Auf alle Fälle: hier ist
vom Reichsgericht, nicht von einem bayerischen „Volksgericht“,
ein Mensch wegen Landesverrats verurteilt worden, ohne
daß seine Schuld erwiesen wäre und unter einer
Begründung, die dazu angetan ist, nicht nur im Inland,
sondern auch im Ausland starke Zweifel an der loyalen
Gesinnung Deutschlands zu erregen.
Schleunige Revision ist zu fordern.
Und bis dahin Freilassung des Verurteilten. Wandt ist
seit Dezember 1923 im Zuchthaus. Selbst wenn die Hehlerei
keinem Zweifel unterliegt, hat er die für sie ausgesprochenen
zwei Jahre Gefängnis durch die erlittene Zuchthaushaft
von anderthalb Jahren verbüßt. Er hat außerdem
neun Monate in Untersuchungshaft gesessen. Wenn man ihm
aber nicht sein Recht gewähren will, so schenke man
ihm Gnade.
1925, 24
Heinrich Wandt ist im Februar 1926 begnadigt worden,
und zwar wegen der „Beunruhigung“, die der Fall Wandt
in Belgien hervorgerufen habe.
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