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Website über
Erich Schairer (1887-1956), Journalist und Publizist, und seine ab 1920
erschienene Sonntags-Zeitung.
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Die kommunistische Presse berichtet, einer der Kronzeugen
der Staatsanwaltschaft aus dem Hölz-Prozeß
habe vor einem Rechtsanwalt zu Protokoll gegeben, daß
er seine früheren Aussagen, die für Hölz
belastend waren, widerrufe; sie seien ihm von der Justiz
abgepreßt worden. Vor dem gleichen Anwalt hat ein
Arbeiter, der der Erschießung des Gutsbesitzers
Heß, wegen dessen Tötung Hölz zu lebenslänglichem
Zuchthaus verurteilt worden ist, beigewohnt hat, zu Protokoll
gegeben, daß er den wahren Täter kenne; er
werde ihn aber erst vor Gericht nennen.
Die Sache Hölz ruht nicht.
Frau Hölz hat in einem Vortrag der Roten Hilfe in
Frankfurt für die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen
ihren unschuldig zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilten
Mann gesprochen, so eindrucksvoll, daß selbst die „Frankfurter Zeitung“ glaubt, man könne von den verantwortlichen
Stellen „erwarten“, daß sie sich noch einmal mit
der Sache Hölz beschäftigen. Hölz selbst
hat im Zuchthaus mit einer Darstellung seiner Erlebnisse
begonnen; ein Abschnitt daraus ist schon in einer Zeitschrift
veröffentlicht worden.
Die Freunde des ungerechterweise
so schwer Verurteilten werden nicht locker lassen, bis
sie die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Ersetzung
des 1921 ergangenen schändlichen Urteils durch ein
den Handlungen des roten Generals angemessenes erreicht
haben. Man wird dieser deutschen Justiz nicht gestatten,
einen Menschen lebendig zu begraben, einfach deshalb,
weil er den Besitzenden und daher Regierenden als Führer
der nach Gerechtigkeit verlangenden Massen verhaßt
ist. Die maßgebenden Stellen zeigen sich zwar in
der Angelegenheit Hölz verflucht schwerhörig,
so schwerhörig, daß man beinahe den Eindruck
bekommt, sie würden Hölz auch dann nicht freilassen,
wenn sie von seiner Unschuld überzeugt wären:
weil sie ihn fürchten. Hölz ist der Prügelknabe
unserer Justiz und unserer gesamten Bourgeosie: dadurch,
daß sie ihn zum Monsterverbrecher, zum Inbegriff
alles Schlechten, das in ihnen selbst steckt, machten,
verschaffen sie sich das „gute Gewissen“, das sie als
sanftes Ruhekissen für den Schlaf ihrer Nächte
brauchen. Schlafen Sie gut, meine Herrschaften? Nun wir
hoffen, daß wir Ihnen dieses Polster eines Tages
unter dem süßschlummernden Köpfchen wegziehen
werden!
Die Bourgeoisie hat Max Hölz
zum Sinnbild der Masse gemacht; darum hat ihn die Masse
als solches anerkannt. Erst seit seiner Verurteilung ist
Hölz, der Führer der mitteldeutschen Kämpfer,
zum Märtyrer und Helden des gesamten deutschen Proletariats
geworden. Die Art, wie der Prozeß gegen ihn geführt
worden ist und wie er in der Haft behandelt wird, enthüllt
die Gemeinheit der Gesinnung, mit der auf der anderen
Seite gekämpft wird, und stärkt die Treue der
Massen zu Hölz, den Entschluß, ihn dieser Justiz
aus den Händen zu reißen.
Vergessen wir's nicht: Man hat
am 16. April 1921 einen Preis von 50 000 Mark ausgeschrieben
für Aussagen, die zu seiner Verurteilung führen
würden. Man hat den Hauptbelastungszeugen, der behauptet,
Hölz habe Heß von der Straße aus erschossen,
durch einen Lokaltermin überzeugt, daß das
nicht stimmen könne, worauf er seine Behauptung so
abänderte, daß sie mit den festgestellten Tatsachen
und Möglichkeiten übereinstimmte. An diesem
Lokaltermin durfte aber weder Hölz noch seine Verteidiger
teilnehmen.
Vergessen wir's nicht: Man hat
Hölz den Arzt verweigert. Man hat den Schwerkranken
von einem Zuchthaus ins andere durch halb Deutschland
geschleppt. Auf seine Beschwerde hin hat man seine Gichtschwellungen
für „Fettpolster“ erklärt. Man hat ihm, wie
seine Frau behauptet, sein Zellenfenster eine Zeit lang
zugemauert. Man hat ihm für einige Monate verboten,
Briefe zu schreiben oder zu empfangen. Man hat ihm jetzt
seine Bibliothek entzogen, die er viereinhalb Jahre lang
hat benützen dürfen. Seiner Frau hat man, nachdem
Hölz in den Hungerstreik eingetreten war, gesagt: „Wenn Ihr Mann vierzehn Tage gehungert hat, werden wir
ihn künstlich ernähren; wenn er die Ernährung
verweigert, dann ist er in vier Wochen tot.“
Das wäre wohl die für
unsere „Gerechten“ günstigste Lösung: wenn Hölz
stürbe. Dann wären sie aus allen Verlegenheiten
raus. Das könnte ihnen so passen.
Damit sie nicht diese Freude
und diesen Triumf haben: setzt euch ein für Max Hölz!
Verlangt die Wiederaufnahme des Prozesses!
1926, 45
Max Hölz ist am 18. Juli 1928 aus
der Strafanstalt entlassen worden. Ein Wiederaufnahmeverfahren
wegen des Totschlags an Gutsbesitzer Heß, dessen
Täter sich freiwillig gemeldet hat, schwebt noch.
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