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Erich Schairer (1887-1956), Journalist und Publizist, und seine ab 1920
erschienene Sonntags-Zeitung.
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Zur Soziologie
der politischen Morde in Deutschland
Der Verfall der politischen Sitten hat in den letzten Jahren in Deutschland eine Massenerscheinung
hervorgebracht, die vordem hier vollkommen unbekannt war: den politischen Mord. In den
drei Jahren 1919 bis 1921 sind 378 Morde von Rechts und 20 von Links vorgekommen. Auf diese
Weise sind fast sämtliche Führer der extremen Linken durch ungesetzliche Handlungen
beseitigt, dagegen ist kein einziger Führer der extremen Rechten getötet worden.
Wie ist diese
ungeheure Differenz von 378 Morden von Rechts gegen 20 von Links zu erklären? Falsch wäre
es meines Erachtens, zu sagen: Die Linken sind eben moralisch höher stehend. Der wirkliche
Unterschied zwischen den Parteien ist meines Erachtens kein moralischer, sondern ein technischer.
Die Anhänger der Linksparteien sind durch Jahrzehnte gewerkschaftlicher Schulung gegangen,
die ihnen die Massenaktion als einzig wirksames Kampfmittel predigte. Denn der linken Bewegung
liegt die materialistische Geschichtsauffassung zugrunde, welche die ökonomischen und technischen
Momente als in der Geschichte wirkende Faktoren betont. Bei den Rechten fehlt eine solche Gewerkschaftsschulung.
Ihnen handelt es sich darum, die für sie durch die Worte „Ruhe und Ordnung“ charakterisierte
anarchische Wirtschaftsordnung aufrecht zu erhalten. Und diesem Ziel entsprechen individuelle
Mittel, die in ihrer Wirkung mit der anarchistischen „Propaganda der Tat“ identisch sind. Denn
die Rechte ist Anhängerin der heroischen Geschichtsauffassung, wonach der Held die Geschichte „macht“. Entsprechend ist die Rechte geneigt, zu hoffen, sie könne die linke Opposition,
die getragen ist durch die Hoffnung auf eine radikal andere Wirtschaftsordnung, dadurch vernichten,
daß sie die Führer beseitigt. Und sie hat es getan: Alle Führer der Linken,
die sich offen dem Krieg entgegensetzten, zu denen die Arbeiterschaft das Vertrauen hatte, Liebknecht ,
Rosa Luxemburg ,
Eisner ,
Haase ,
Jogiches
usw. sind tot.
Unzweifelhaft
ist die Wirksamkeit dieser Technik für den Augenblick. Die Linke hat keinen bedeutenden
Führer mehr, keinen Menschen, von dem die Massen das Gefühl haben: er hat soviel um
uns gelitten, soviel für uns gewagt, daß wir ihm blindlings vertrauen können.
Dies hat die Arbeiterbewegung zweifellos um Jahre zurückgeworfen, so daß an der augenblicklichen
Wirksamkeit dieser Methoden nicht zu zweifeln ist.
Der Erfolg
dieser Morde ist um so größer, als keinerlei Strafe erfolgt ist. Die relativ
wenigen Attentate gegen Reaktionäre sind so gut wie sämtlich durch schwere Strafe
gesühnt. Von den sehr zahlreichen Attentaten gegen Männer der Linken ist dagegen kein
einziges gesühnt. Gutgläubigkeit, falsch verstandene Befehle oder letzten Endes auch
Verrücktheit waren hier immer Entschuldigungsgründe, soweit überhaupt ein Verfahren
stattfand. Selbst wenn nachgewiesen ist, daß der Ermordete unbeteiligt war, so entwickelt
sich folgendes neckische juristische Spiel. Ein Offizier hat einen Befehl gegeben, der dahin
aufgefaßt werden konnte: Spartakisten sind zu erschießen. Der Untergebene erschießt
Menschen, die er für Spartakisten hält, und wird freigesprochen, weil er im Glauben
sein konnte, auf Befehl zu handeln. Er wird also wegen „Putativspartakismus“ freigesprochen.
Genau wie seinerzeit der Leutnant v. Forster wegen Putativnotwehr. Gegen den Offizier wird aber
nicht eingeschritten. Denn der Befehl hat entweder nicht so gelautet, oder, wenn er so gelautet
hat, dann war er eben kein Dienstbefehl.
Diese unglaubliche
Milde des Gerichts ist den Tätern wohlbekannt. Daher unterscheiden sich die politischen
Morde in Deutschland von heute von den früher in andern Ländern üblichen durch
zwei Momente: ihre Massenhaftigkeit und ihre Unbestraftheit. Früher gehörte zum politischen
Mord immerhin eine gewisse Entschlußkraft, ein gewisser Heroismus war dabei nicht zu leugnen:
der Täter riskierte Leib und Leben, Flucht war nur unter außerordentlichen Mühen
möglich. Heute riskiert der Täter garnichts. Mächtige Organisationen mit ausgebreiteten
Vertrauensleuten im ganzen Lande sichern ihm Unterkunft, Schutz und materielles Fortkommen. „Gutgesinnte“ Beamte, Polizeipräsidenten, geben falsche „richtige Papiere“ zur eventuell
nötigen Auslandsreise. Man lebt in den besten Hotels herrlich und in Freuden. Kurz, der
politische Mord ist aus einer heroischen Tat zu einer leichten Erwerbsquelle für „rasch
entschlossene Käufer“ geworden.
Daß
dies unmöglich wäre ohne die allerdings vielleicht unbewußte Mithilfe der Gerichte,
liegt auf der Hand. Diese meine These wird auch von den meisten rechtsradikalen Blättern
vertreten. Häufig kann man dort Sätze lesen wie: „Es ist schade, daß der Landesverräter
Soundso“ (ein Pazifist, dem in strafrechtlicher Hinsicht nicht das Mindeste auch nur nachgesagt
werden kann) „nicht in Deutschland, sondern in einem andern Lande lebt. Dort kann ihn leider
nicht wie Erzberger der Arm der strafenden Gerechtigkeit erreichen.“ Man kann also danach einen
politischen Gegner, der im Ausland wohnt, nicht ermorden. Aber nicht etwa, weil es technisch
nicht möglich wäre, was nicht der Fall ist, sondern weil man dort das Risiko trägt,
bestraft zu werden.
Trotz diesen
schrecklichen Tatsachen möchte ich die Behauptung, daß die deutschen Richter mit
Bewußtsein das Recht beugen, nicht unbedingt bejahen. Sie lassen zwar über 300 Morde
straflos ausgehen, aber ich möchte für sie auf mildernde Umstände plädieren.
Es fehlt ihnen das Bewußtsein der Strafbarkeit ihrer Handlungen. Aus der alten Zeit her,
wo das heutige Wirtschaftssystem von äußeren Angriffen unbedingt geschützt war
und wo die Anhänger der Rechtsparteien unbestritten die obere Schicht bilden, ist ihnen
der Gedanke, daß aus dieser Kaste eine Reihe von unbestrittenen Mördern und Mordanstiftern
hervorgehen könnten, unvorstellbar. Wird ein Anhänger der linken Parteien von rechts
ermordet, so kann die Psyche des Richters sich nicht von der Tatsache loslösen, daß
der Ermordete sein Feind war und eigentlich schon seiner Gesinnung wegen schwer bestraft hätte
werden müssen, daß der Mörder eigentlich doch nur der strafenden Gerechtigkeit
zuvorgekommen ist und schon deswegen mild zu behandeln war. So kommt es häufig vor, daß
bei der Gerichtsverhandlung nicht der Mörder, sondern der Ermordete moralisch vor dem Richter
steht. Der Mörder aber gehört derselben sozialen Schicht, demselben Leben an wie der
Richter. Unzählige soziale Bande verknüpfen den Mörder-Offizier und den Richter,
der ihn freisprechen wird, den Staatsanwalt, der das Verfahren einstellen wird, den Zeugen,
der den Fluchtversuch eingehend schildert. Sie sind Fleisch von einem Fleisch, Blut von einem
Blut. Der Richter versteht ihre Sprache, ihr Fühlen, ihr Denken. Zart schwingt des Richters
Seele unter der schweren Maske des Formalismus mit den Mördern mit. Der Mörder geht
frei aus. Wehe aber, wenn der Mörder links steht. Dem Richter, der selbst zu den früher
auch offiziell oberen Klassen gehört, ist der Gedanke, daß diese Wirtschaftsordnung
geschützt werden müsse, von altersher vertraut. Beruht doch auf ihr seine eigene Stellung.
Und jeder Gegner dieser Wirtschaftsordnung ist an sich verwerflich. Der Angeklagte ist jeder
Schandtat fähig. Und kann er auch nur annähernd überführt werden, so ist
strenge Bestrafung sein sicheres Los.
1922, 20 E. J. Gumbel |