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Erich Schairer (1887-1956), Journalist und Publizist, und seine ab 1920
erschienene Sonntags-Zeitung.
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„Wenn zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges sich
die Schlachtformationen der Landsknechte mit gefällten
Lanzen und Hellebarden gegenüberstanden, so konnte
der Nahkampf nur dadurch eröffnet werden, daß
ein Trupp Freiwilliger unter rücksichtslosem Einsatz
des eigenen Lebens in die geschlossene Mauer der feindlichen
Waffen einbrach. Diesen Trupp nannte man den „verlorenen
Haufen“ . . . Nichts anderes als solch ein „verlorener Haufen“
sind die jetzt zum Tode verurteilten „Fememörder“ .
. . Wenn wir . . . jetzt nach dem Richterspruch für
den „verlorenen Haufen“ eintreten, und zwar nicht mit dem
Ruf der Amnestie und Begnadigung, sondern aus der Überzeugung
heraus, daß aus rechtlichen Gründen eine höhere
Instanz auf Freisprechung erkennen muß, so tun wir
das nicht etwa, weil wir Tat und Täter nach jeder Richtung
hin billigen, sondern weil wir, die wir in der Schlachtreihe
für die vaterländische Idee kämpfen, diejenigen
nicht im Stich lassen dürfen, die die größten
Opfer brachten, den „verlorenen Haufen“. Deswegen halten
wir uns für verpflichtet, trotz des Todesurteils zu
erklären: Die Tat war eine reine Notwehrhandlung.“
So läßt sich die „Süddeutsche
Zeitung“ (Abendausgabe vom 28. März) aus Berlin schreiben;
es wird also wohl auch in anderen Blättern gestanden
haben.
Über die rein juristische
Seite mögen andere sich den Kopf zerbrechen; was aber
die moralische Seite betrifft, so muß ich sagen: Das
ist das einzige aufrechte, menschlich sympathische und vernünftige
Urteil, das ich über den Richterspruch im letzten Fememordprozeß
gelesen habe.
Der Schulz und der Klapproth und
wie sie heißen, das mögen ganz rohe Gesellen
sein: Mörder sind es nicht; wenigstens läßt
sich das nie nachweisen. Sie haben nach den moralischen
Grundsätzen gehandelt, mit deren Hilfe unsere Staaten
gegründet worden sind und sich erhalten. Und eines
der wichtigsten Gesetze dieser Moral heißt: In Notzeiten
darf (darf? nein: muß) der Einzelne sich über
die im Privatleben geltenden Gesetze hinwegsetzen, wenn
es das Interesse der Allgemeinheit verlangt; der Staatsmann
muß lügen, der Bürger (als Soldat) morden.
(Ich will mit diesem Satz durchaus nicht Stellung nehmen
für oder gegen diese Staatsmoral; Einschaltung für
Esel.)
„Ja, aber es war doch damals, 1921
oder 1923 oder wann die Fememorde geschehen sind, gar keine
Notzeit.“ O doch; zum mindesten haben es die Verurteilten
geglaubt, und sie haben es glauben müssen, weil die
Regierung doch sicher die Lage im Osten für sehr bedrohlich
angesehen hat, sonst hätte sie die 25 000 Mann Schwarze
Reichswehr wohl nicht unterhalten. Die Angehörigen
der „Arbeitskommandos“ haben sich, ganz mit Recht, als legale,
aber geheime Truppe gefühlt; haben sie doch im Jahre
1923 im Hause des Reichspräsidenten Ebert
die Wache gestellt. Verrat ihrer Existenz bedeutete die
größte Gefahr für sie. Um dieser Gefahr
zu begegnen, gab es, da die Verurteilung vor einem Gericht,
auch vor einem Kriegsgericht, wegen der Geheimhaltung nicht
in Frage kam, nur ein Mittel: Verräter in der Stille
beseitigen. Die höheren Stellen der Reichswehr und
die Regierung haben von diesem Vorgehen ohne Zweifel gewußt
und es gebilligt. In dem Richterspruch steckt eine beispiellose
Heuchelei: noch heute werden Leute, die über die Schwarze
Reichswehr geschrieben haben, von deutschen Gerichten wegen
Landesverrats verurteilt, aber deutsche Gerichte verurteilen
Leute, welche vor vier Jahren Landesverrat auf dem damals
einzig möglichen und vom Reichswehrministerium zweifellos
gebilligten Weg verhindert haben, zum Tod.
Das ist auch so ein Stück
der Moral, auf der unser staatliches Leben beruht, ohne
die es zusammenbrechen würde; und es ist deshalb im
Grunde eine große Naivität, zu verlangen, die
eigentlich Schuldigen, die Minister und Generäle, sollen
zur Verantwortung gezogen werden, oder zu fordern, Wirth,
Geßler, Severing und ihre Geheimräte sollen sich
jetzt vor die Mörder stellen und sagen: „Wir, nur wir
sind schuld, wir haben euch in Notzeiten aufgestellt, wir
haben euch zu der Ansicht gebracht, ihr seid eine legale
Truppe, Soldaten vor dem Feind, wir haben euch auf dem Glauben
gelassen, Verräter müssen, aus Notwehr, getötet
werden.“ Sie tun das nicht; sie können das nicht tun.
Diese Verurteilten sind das Opfer,
das die Minister, Geheimräte und Offiziere dem Gotte „öffentliche Meinung“ zur Versöhnung dargebracht
haben. Sie sind von den Hintermännern im Stich gelassen,
verraten worden: ein verlorener Haufen.
1927, 14 Hermann List |